Die Zielsetzung des Anhangs leitet sich aus der Aufgabe des Jahresabschlusses ab, in Übereinstimmung mit den IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Cash Flows zu vermitteln (IAS 1.15). Dies erfordert eine entsprechende Erfassung der Geschäftsvorfälle, sonstiger Ereignisse und Rahmenbedingungen gemäß der im Framework enthaltenen Definitionen und Erfassungskriterien für Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen.
Grundsätzlich wird diese Zielsetzung durch Übereinstimmung des Abschlusses mit den anzuwendenden IFRS erreicht. Ergänzend hierzu hat ein Unternehmen gemäß IAS 1.17(c) zusätzliche Anhangangaben zu machen, wenn die in den Standards vorgegebenen Anforderungen unzureichend sind, um die Auswirkungen von einzelnen Geschäftsvorfällen oder Ereignissen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu verstehen.
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