Für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftvermögen.Der Gesellschafter leistet seine Einlage in das Gesellschaftsvermögen und hat damit seine Pflicht erfüllt. Ob es sich bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft um Steuerschulden handelt, ist daher prinzipiell aus Sicht des Gesellschafters unerheblich.
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