Die Geschäftsleitung ist grundsätzlich verpflichtet, potenzielle Compliance-Verstöße im Unternehmen intern aufzuklären. Auch der aktuelle Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes spricht als eine der Abhilfemaßnahmen von internen Untersuchungen – jedoch ohne den Begriff näher zu definieren. Auch ohne rechtliche Vorgaben sind interne Untersuchungen in größeren Unternehmen allerdings keine Besonderheit mehr, sondern alltägliches Geschäft der Rechts- und Compliance-Abteilung. Die DICO-Studie „Interne Untersuchungen in Deutschland 2022“ gibt einen Überblick, wie Unternehmen in Deutschland interne Untersuchungen durchführen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2022.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-11-30 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.