Die Bewertungsmaßstäbe in den gesetzlichen Normensystemen stellen sich dem Bilanzierenden als unbestimmte Rechtsbegriffe oder zu interpretierende Normen dar, deren Gehalt sich nicht immer ohne weiteres erschließt. Unabdingbar für eine Anwendung der Bewertungsmaßstäbe in der Bilanzierungspraxis ist es, aufbauend auf den Erkenntnissen der (Bilanz-)Rechtstheorie „ihren Sinn zu entfalten und zu konkretisieren“. Um sich diesem Ziel anzunähern, sind zunächst die Auslegungsinstrumentarien kurz vorzustellen. Im Bereich des Handelsbilanzrechts ist hierbei ein Rückgriff auf die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Instrumentarien vorzunehmen, während in der Auslegung der endorsed IFRS nur in begrenztem Umfang bestehende Quellen in der Literatur zu Rate gezogen werden können.
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