– Eine Konzernsegmentberichterstattung soll die wirtschaftlichen Aktivitäten von Konzernteilen sichtbar machen, die wegen der Konsolidierung in einem Konzernabschluss ansonsten nicht erkennbar wären.
– Eine Konzernsegmentberichterstattung ist grundsätzlich laut HGB nicht vorgeschrieben. Wird sie freiwillig vorgenommen, gilt der Konzernabschluss insoweit als „erweitert“, und bestimmte Anhangangaben sind dann entbehrlich.
– Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen, die einen IFRS-Konzernabschluss aufzustellen haben oder Konzernmutterunternehmen, die dies freiwillig tun, müssen eine Konzernsegmentberichterstattung vornehmen und offenlegen.
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