COMPLIANCEdigital
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Home
    • Nachrichten
    • Top Themen
    • Rechtsprechung
    • Neu auf
  • Inhalt
    • eJournals
    • eBooks
      • Korruption als internationales Phänomen
    • Rechtsprechung
    • Arbeitshilfen
  • Service
    • Infodienst
    • Kontakt
    • Stellenmarkt
    • Veranstaltungen
    • Literaturhinweise
    • Links
  • Bestellen
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
    • Benutzerhinweise
  • eJournals
  • eBooks
  • Rechtsprechung
  • Arbeitshilfen
  • Korruption als internationales Phänomen
Dokument Korruption und Unternehmungstätigkeit in Emerging Markets: China, Indien und Russland

Am häufigsten gesucht

Deutschland Compliance Risikomanagements Institut Praxis interne Rahmen deutsches Management Fraud Anforderungen Unternehmen PS 980 Revision Ifrs
Instagram LinkedIn X Xing YouTube

COMPLIANCEdigital

ist ein Angebot des

Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Korruption und Unternehmungstätigkeit in Emerging Markets: China, Indien und Russland

  • Prof. Dr. Dirk Holtbrügge

Korruption, d.h. die Zuwendung materieller oder immaterieller Belohnungen an Entscheidungsträger zu Lasten Dritter, stellt in vielen Ländern der Welt eine gravierende ökonomische, politische und soziale Herausforderung dar. Insbesondere in Ländern, in denen der Staat als wichtiger Nachfrager auftritt und in denen das Einkommensniveau im öffentlichen Dienst relativ niedrig ist, zählt die Zahlung von Schmiergeldern an Politiker, Beamte oder Mitarbeiter staatlicher Unternehmungen zu den üblichen Geschäftspraktiken (vgl. Krug 1997; Graf 2000; Habib & amp; Zurawicki 2002; Rabl & Kühlmann 2008; Priddat 2011). So kalkulieren deutsche Unternehmungen z.B. bei der Angebotserstellung für Großprojekte in vielen arabischen Staaten eine Bestechungssumme von etwa 10% der Auftragssumme ein (vgl. Holtbrügge & Welge 2010:). Nach dem deutschen Einkommensteuerrecht konnten Zahlungen, die der Akquisition von Aufträgen aus dem Ausland dienen, bis 1999 sogar als Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend gemacht werden (vgl. Vogt 1997, S. 21 ff.). In vielen europäischen Staaten ist zudem die Bestechung ausländischer Beamter straffrei (vgl. Stierle 2006).

Seiten 169 - 183

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://www.compliancedigital.de/978-3-503-13691-9_4663

Ihr Zugang zur Datenbank "COMPLIANCEdigital"

  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "COMPLIANCEdigital" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 15 Seiten
€ 62,92*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin
Telefon: +49 30 25 00 85-0, Telefax: +49 30 25 00 85-305 E- Mail: ESV@ESVmedien.de
Erich Schmidt Verlag        Zeitschrift für Corporate Governance        Consultingbay        Zeitschrift Interne Revision        Risk, Fraud & Compliance

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück