Korruption, d.h. die Zuwendung materieller oder immaterieller Belohnungen an Entscheidungsträger zu Lasten Dritter, stellt in vielen Ländern der Welt eine gravierende ökonomische, politische und soziale Herausforderung dar. Insbesondere in Ländern, in denen der Staat als wichtiger Nachfrager auftritt und in denen das Einkommensniveau im öffentlichen Dienst relativ niedrig ist, zählt die Zahlung von Schmiergeldern an Politiker, Beamte oder Mitarbeiter staatlicher Unternehmungen zu den üblichen Geschäftspraktiken (vgl. Krug 1997; Graf 2000; Habib & amp; Zurawicki 2002; Rabl & Kühlmann 2008; Priddat 2011). So kalkulieren deutsche Unternehmungen z.B. bei der Angebotserstellung für Großprojekte in vielen arabischen Staaten eine Bestechungssumme von etwa 10% der Auftragssumme ein (vgl. Holtbrügge & Welge 2010:). Nach dem deutschen Einkommensteuerrecht konnten Zahlungen, die der Akquisition von Aufträgen aus dem Ausland dienen, bis 1999 sogar als Betriebsausgaben gewinnmindernd geltend gemacht werden (vgl. Vogt 1997, S. 21 ff.). In vielen europäischen Staaten ist zudem die Bestechung ausländischer Beamter straffrei (vgl. Stierle 2006).
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