Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen werden durch den Vertrag, nicht durch die HOAI bestimmt.
Die Prüfung durch die Revision kann begleitend oder ex post erfolgen. Bei offensichtlichen Leistungsstörungen oder Abweichungen vom vereinbarten Planungssoll und/oder Bausoll wird zur weiteren Schadensabwehr eine begleitende Prüfung empfohlen. Werden fehlerhafte oder fehlende Leistungen erst bei oder nach der Inbetriebnahme festgestellt, sollte unverzüglich mit der Prüfung begonnen werden.
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