Seit Ende 2004 können in der Europäischen Union ansässige Unternehmen als so genannte „Europäische Gesellschaft“ (Societas Europaea, SE) firmieren. Mit dieser neuen Rechtsform können europäische Unternehmen in der gesamten EU an Stelle eines Netzes aus Holding- und Tochtergesellschaften mit nur einer einzigen Gesellschaft tätig werden. Ferner werden grenzüberschreitende Verschmelzungen vereinfacht, grenzüberschreitende Sitzverlegungen können seitdem ohne Auflösung und Neugründung eines Unternehmens vorgenommen werden. Gleichzeitig bedeutet die neue Rechtsform eine Europäisierung der Mitbestimmung auf Unternehmensebene. Von der Europäischen Aktiengesellschaft erhofft sich die EU-Kommission effizientere Strukturen in der Führung der europäischen Unternehmen. Im so genannten Ciampi-Bericht von 1995 werden die möglichen Einsparungen bei den Verwaltungskosten der Gesell-schaften durch die Umwandlung in Europäische Aktiengesellschaften auf bis zu 30 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
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