Am 01. 11. 2008 ist das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Abschaffung von Missbräuchen“ („MoMiG“) in Kraft getreten. Das Gesetz ist die bislang bedeutendste Reform des GmbH-Rechts und findet grundsätzlich sowohl auf alle bereits vor dem 01. 11. 2008 bestehenden als auch auf alle seit dem 01. 11. 2008 gegründeten GmbHs Anwendung. Wie sich bereits aus dem Namen des Gesetzes ergibt, verfolgt das MoMiG zwei vorrangige Ziele: Zum einen die Modernisierung und Vereinfachung des GmbH-Rechts mit dem Ziel, die Attraktivität der GmbH gegenüber ausländischen Gesellschaftsformen, wie insbesondere der englischen Limited, zu erhöhen; zum anderen die Abschaffung von Missbräuchen der Rechtsform der GmbH. Bei den Missbrauchsfällen hatte der Gesetzgeber vor allem die sogenannten Firmenbestattungen vor Augen. Firmenbestattungen sind dadurch gekennzeichnet, dass Geschäftsanteile einer GmbH auf eine Person übertragen werden, die sodann den Sitz und die Firma der GmbH ändert und die Geschäftsführer austauscht. Hierbei wird die neue Geschäftsanschrift bewusst nicht mitgeteilt, um die Zustellung von Dokumenten und Klagen an die Gesellschaft zu verzögern und eine Rechtsverfolgung der Gesellschaft so gezielt zu erschweren.
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