Geschäftsleiter müssen sicher stellen, dass sie bei unternehmerischen Entscheidungen den ihnen eingeräumten Ermessensspielraum pflichtgemäß ausüben. Als zentrale Voraussetzung gilt das Vorliegen einer angemessenen Information im Entscheidungszeitpunkt. Ein entsprechender Nachweis wird dadurch erleichtert, dass Geschäftsleiter ihre Entscheidungen unter Berücksichtigung anerkannter betriebswirtschaftlicher Verhaltensmaßstäbe treffen sollen. Der Beitrag zeigt, wie sich diese Vorgabe praktisch anwenden lässt und wählt hierfür mit der kürzlich vom Siemens-Vorstand getroffenen Entscheidung zur Eliminierung einer ganzen Konzernleitungsebene ein aktuelles Beispiel.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2015.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-10-05 |
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