Geschäfte mit nahe stehende Unternehmen und Personen haben aufgrund ihres innewohnenden Risikos stets eine besondere Bedeutung im Abschluss. Dazu gehört insbesondere die vollständige und zutreffende Erfassung von Geschäften mit allen nahe stehenden Unternehmen und Personen im Abschluss. Auch die Ernsthaftigkeit der Geschäfte und die zugrunde gelegten Konditionen, die anders ausgestaltet sein könnten als unter fremden Dritten, stellen Risiken dar. Vereinfacht können „nahe stehende“ als solche Unternehmen und Personen zusammengefasst werden, bei denen Unparteilichkeit und Neutralität der Vertragsparteien nicht eindeutig sichergestellt ist. Der Begriff „nahe stehende Unternehmen und Personen“ ist im IAS 24 definiert.
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