Leasing- und Factoringgesellschaften stehen seit dem 25. 12. 2008 unter der – eingeschränkten – Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zu den Kernpunkten der eingeschränkten Aufsicht zählen die generelle Genehmigungspflicht durch die BaFin sowie Anzeige- und Meldepflichten. Die Verantwortung der Aufsichtsräte von Leasing- und Factoringgesellschaften wächst hierdurch.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2009.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2009 |
Veröffentlicht: | 2009-05-22 |
Seiten 113 - 114
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