Eine der letzten gesetzgeberischen Tätigkeiten des britischen Parlaments vor der Neuwahl war die Verabschiedung eines neuen Gesetzes zur Strafbarkeit aktiver und passiver Bestechung. Der Bribery Act 2010 1 ist zwischenzeitlich in Kraft getreten und kann − ähnlich wie die US-amerikanischen FCPA-Bestimmungen 2 − auch für deutsche Unternehmen weitreichende Konsequenzen haben. Unabhängig vom Ort der strafbaren Bestechung reicht es dem britischen Gesetzgeber für eine Anwendung des Gesetzes bereits aus, wenn nur ein Teil der mit der Bestechung im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten auf britischem Boden vorgenommen wurde. Daneben sind alle Unternehmen betroffen, die im United Kingdom gegründet wurden. Der vorliegende Beitrag stellt die für deutsche Unternehmen relevanten Klauseln der neuen Gesetzgebung dar, um in einem anschließenden zweiten Teil konkrete Ansatzpunkte zum proaktiven Umgang mit den regulatorischen Anforderungen abzuleiten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2010.04.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-08-04 |
Seiten 185 - 188
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