In der Gesellschaft und in der unternehmerischen Praxis werden eine nachhaltige Unternehmensführung sowie eine entsprechende Umwelt- und Sozialberichterstattung bereits seit geraumer Zeit diskutiert. Mit erneuten Meilensteinen, wie dem internationalen Pariser Klimaschutzabkommen 2015, dem EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, dem europäischen Green Deal 2019 sowie dem nationalen, im Koalitionsvertrag der aktuellen 19. Legislaturperiode vorgesehenen Lieferkettengesetz wächst ihre Bedeutsamkeit weiter an und nimmt zunehmend eine zentrale Funktion ein. Ursächlich sind damit einerseits sich verschärfende regulatorische Anforderungen. Bedingt durch die erforderliche Transformation hin zu einem nachhaltigen Wirtschafts- und Finanzsystem, steigt anderseits aber auch die marktinduzierte Nachfrage nach nichtfinanziellen Unternehmensdaten. Insofern ist absehbar, dass die noch überwiegend freiwillige und in ihrer Gestaltung flexible Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig einen deutlich stärkeren Verpflichtungscharakter aufweisen und strengeren inhaltlichen Vorgaben folgen wird. Ein Stellenwert – gleichermaßen dem der finanziellen Berichterstattung – zeichnet sich ab. Als bemerkenswert ist das hohe Tempo der gegenwärtigen Entwicklungen hervorzuheben.
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