Im Anschreiben zur Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement – der 7. MaRisk-Novelle führt die Aufsicht aus, dass mit der aktuellen Novelle die Anforderungen der EBA-Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt werden. Weiterhin werden mit der Überarbeitung seitens der Aufsicht Erkenntnisse aus der aus der Aufsichts- und Prüfungspraxis aufgegriffen.
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