EuGH, Urt. v. 06.10.2015 – C-362/14 –
Safe Harbor ungültig
Im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens des Irischen High Courts hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das sog. Safe Harbor-Abkommen für ungültig erklärt. Das Irische Gericht hatte im Zuge des Verfahrens von Maximilian Schrems gegen den für Facebook Ireland zuständigen Irish Data Protection Commissioner über die Frage zu entscheiden, ob der irischen Datenschutzaufsichtsbehörde aufgrund der bestehenden Entscheidung der EU-Kommission 2000/520 (Safe Harbor) zum Datentransfer in die USA eine Überprüfung des dortigen Datenschutzniveaus verwehrt sei. Die Behörde sah sich durch die Kommissionsentscheidung gebunden und hatte infolgedessen eine Eingabe von Schrems zurückgewiesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2015.06.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-11-05 |
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