Auslöser für die in den letzten Jahren eingeführten qualitativen bankaufsichtlichen Anforderungen im Kreditgeschäft waren unter anderem zahlreiche Krisenfälle von Kreditinstituten, die nach einer Analyse der Bankenaufsicht vor allem auf eine mangelhafte Organisation und Handhabung des Kreditgeschäfts zurückzuführen waren.Dabei wurde bei Not leidenden Kreditengagements festgestellt, dass diese oftmals verspätet in den Sanierungs- und Abwicklungsbereich übergeführt wurden. Weiterhin entsprach die Kreditbearbeitung in verschiedenen Fällen nicht den banküblichen Standards. Eine Ursachenanalyse der Problemkredite (Sanierungs- und/oder Abwicklungskredite) wurde selten durchgeführt.
Für die Interne Revision, die Wirtschaftsprüfung und die Bankenaufsicht stellen die Prozesse der Intensiv- und Problemkreditbereiche folglich ein wichtiges Prüffeld dar. Die von der Aufsicht häufig aufgeführten Kritikpunkte werden auch heute noch durch Prüfungsfeststellungen bestätigt:
– Mangelnde Kenntnisse/Erfahrungen des Personals
– Nicht/nicht ausreichende Berücksichtigung von Krisenindikatoren
– Mängel bei vertraglicher Ausgestaltung der Kredit- und Sicherheitenverträge
– Eingeschränkte/unzureichende Kreditüberwachung
– Ungenutzte Möglichkeiten der Früherkennung
– Verspätete/unzureichende Reaktion auf Bonitätsverschlechterungen der Kreditnehmer.
Die Feststellungen der Bankenaufsicht führten in der Konsequenz dazu, dass in den im Jahre 2002 eingeführten Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute (MaK) erstmals qualitative Standards hinsichtlich der Risikofrüherkennung und der Bearbeitung von Engagements in den Bereichen Normal-, Intensiv- und Problemkreditbearbeitung festgelegt wurden, welche nahezu unverändert in die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) übernommen wurden. Diese Anforderungen bilden in vielen Instituten die Grundlage für die Anforderungen bei Prüfungen im Kreditgeschäft durch die Interne Revision.
Die Interne Revision führt im Wesentlichen Systemprüfungen in den Bereichen der Kreditgewährung, Kreditweiterbearbeitung, Kreditüberwachung, Früherkennung, Intensivbetreuung und der Problemkreditbearbeitung durch. Neben der ordnungsgemäßen Anwendung der MaRisk-Vorgaben liegen die Funktionsfähigkeit des Internen Kontrollsystems/der Risikosteuerungsverfahren/der Risikofrüherkennung im Fokus der Prüfungen. Die durchgeführte ERFA-Börse behandelte die Erfahrungen aus der Prüfung der „Intensiv-und Problemkreditbearbeitung“. Im Rahmen des Erfahrungsaustausches wurden verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten der MaRisk aufgezeigt. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich bei den MaRisk um eine normeninterpretierende Verwaltungsvorschrift handelt, welche von den jeweiligen Kreditinstituten institutsspezifisch umzusetzen waren, was in der Praxis unterschiedliche Lösungsansätze bedingte.
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