In der Literatur wird die Risikotragfähigkeit häufig als Verhältnis zwischen dem Gesamtrisikoumfang und dem Risikodeckungspotenzial dargestellt. Hierbei dienen u. a. bilanzielles Eigenkapital und Liquiditätsreserven als Deckungsmasse.
Banken können auf internationale Richtlinien wie die Capital Requirements Regulation (CRR) zurückgreifen. Diese definieren im Wesentlichen die quantitativen Anforderungen an eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Darüber hinaus werden weitere Vorgaben, u. a. an die Liquiditätsausstattung und Großkreditgrenzen gestellt. Diese Regularien zielen auf ein adäquates Verhältnis zwischen Risikoumfang und Risikodeckungspotenzial ab. Den Kreditinstituten werden enge Leitplanken vorgegeben, innerhalb derer eine Risikobewertung vorgenommen werden soll. Neben generalistischen und schnell umsetzbaren Ansätzen, welche regelmäßig pauschale Vorgaben enthalten, können institutseigene Ansätze angewendet werden, um das individuelle Risikoportfolio abzubilden. Für diese Ansätze werden in aller Regel Genehmigungen seitens der Aufsichtsbehörden benötigt.
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