Die DSGVO verheißt Verbraucherinnen und Verbrauchern einen angemessenen und wirksamen Schadensersatz für den durch massenhafte Rechtsverletzungen im Internet erlittenen Kontrollverlust über ihre teils ausgesprochen sensiblen personenbezogenen Daten. Ob die Rechtsprechung sich künftig auf die europarechtlich gewollte Präventivwirkung einlässt, oder künstliche Bagatellgrenzen einzieht, wird vermutlich auch von ihrem digitalen Verständnis abhängen. Nennenswerte Schadenssummen werden derzeit vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich zugesprochen. Bislang haben sich die Erwartungen an Art. 82 DSGVO als wirksames Durchsetzungsinstrument jedenfalls noch nicht erfüllt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2021.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2020-12-29 |
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