Der Beitrag erläutert die rechtlichen Grundlagen, aus denen sich für die Organe einer Kapitalgesellschaft mit Sitz in Deutschland die Verpflichtung ergibt, ein Risikomanagementsystem einzurichten und zu betreiben, sowie, welche rechtlichen Mindestanforderungen für die Ausgestaltung eines solchen Systems gelten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2006.01.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-06-01 |
Seiten 5 - 10
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