Die Auseinandersetzung mit Mitarbeiterkriminalität gehört zu den unangenehmen Aufgaben der Internen Revision. Entgegen weit verbreiteter Ansicht ist die hierauf bezogene Prüfungsarbeit aufwändig und wenig spannend. Das Hauptaugenmerk richtet sich, im Unter schied zu normaler Revisionsarbeit, nicht auf Prozesse, sondern verdächtige Kollegen. Viele Delikte, wie z. B. Korruption oder Bilanzbetrug ermöglichen darüber hinaus keine eindeutige Abgrenzung von Täter- und Opferrollen. Schließlich verfolgen die vielfältig involvierten Stellen, beginnend bei Tätern, den Geschäftsführungen, geschädigten Anteilseignern, Strafverfolgungsorganen und Aufsichtsbehörden häufig divergierende Interessen.
Angesichts der dargestellten Randbedingungen ist es für die Revision schwierig, gleichzeitig ihre Aufgabe zu erfüllen und Fehler zu vermeiden. Als Stolpersteine einer erfolgreichen Deliktprüfung erweisen sich häufig juristische Fallstricke, die den Revisionspraktiker im sonstigen Arbeitsalltag kaum berühren. Sie führen dazu, dass vorliegende Informationen nicht zugänglich sind, mühsam ermittelte Beweise durch ein Gericht zurückgewiesen werden oder Verfehlungen nur unzureichend geahndet werden können.
Das Interesse der Revision an juristischen Problemen von Personaldelikten konzentriert sich häufig auf Schutzrechte der Betriebsangehörigen, welche die unmittelbare Prüfungsarbeit im Schadensfall beeinträchtigen können. Eine hiervon losgelöste Betrachtung des Themas zeigt jedoch, dass die Grundlagen einer (juristisch) erfolgreichen Kriminalitätsprävention und -prüfung bereits im Vorfeld erarbeitet werden sollten. Hierzu gehören die organisatorische Gestaltung betrieblicher Abläufe, begleitende Dokumente, eindeutige Vollmachten und eingeübte Ermittlungen mit rechtskundiger Begleitung. Die nachfolgenden Ausführungen wollen hierzu einige Anregungen vermitteln.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2005.06.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-12-01 |
Seiten 230 - 237
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