Angesichts der wiederkehrenden Berichterstattung in den Medien, jedoch auch mit Blick auf die Behandlung der Thematik in der Fachliteratur, verfestigt sich der Eindruck, dass Fragen der Managerhaftung seit geraumer Zeit zunehmend die Gerichte beschäftigen. Es ist daher durchaus verständlich, dass diese Entwicklung in Unternehmensleitungen wie auch in Aufsichtsräten eine gewisse Unruhe erzeugt, zumal divergierende gerichtliche Entscheidungen und eine kaum überschaubare Kommentierung zu den einschlägigen strafrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften eine gewisse Ratlosigkeit hinterlassen. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob die Business Judgement Rule (BJR) im Hinblick auf die zahlreichen offenen Fragen der Managerhaftung für die Betroffenen in der Praxis tatsächlich einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten kann.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2016.02.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7792 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
| Veröffentlicht: | 2016-04-05 |
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