Die klassische Kostenträgerrechnung besteht aus der Kostenträgerstückrechnung (Kalkulation) und der Kostenträgerzeitrechnung, die durch Einbeziehung der Erlöse zu einer kurzfristigen Erfolgsrechnung ausgebaut werden kann. Die Aufgabe der Kalkulation besteht in der Ermittlung der Selbstkosten zur Kalkulation von Angebotspreisen, zur Bestimmung von Preisuntergrenzen, zur Bestandsbewertung von Halb- und Fertigfabrikaten sowie zur Preisbildung bei öffentlichen Aufträgen. Zu diesem Zweck bedient sie sich der Kostenstellenrechnung, mit deren Hilfe die variablen Gemeinkosten (Teilkostenrechnung) bzw. die gesamten Gemeinkosten (Vollkostenrechnung) auf die einzelnen Kostenträger verrechnet werden. Die kurzfristige Erfolgsrechnung dient dem Ausweis des Unternehmenserfolges einer Betrachtungsperiode.
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