Als der Rezensent im Jahre 2005 vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Köln erstmals damit beauftragt wurde, als Rechtsanwalt eine Fortgeschrittenen-Arbeitsgemeinschaft für Referendare auf dem Gebiet des Strafrechts zu leiten, stellte sich die Frage, wie man den Referendaren das Revisionsrecht näherbringt. Erfahrungen von anwaltlichen Kollegen gab es nicht, weil die Anwälte bis dahin nicht in die Ausbildung in Form der Leitung von Arbeitsgemeinschaften eingebunden waren. Das Oberlandesgericht selbst verwies (und verweist auch heute noch) auf die im Internet veröffentlichten Ausbildungspläne. Die Ausbildungspläne helfen jedoch nicht wirklich weiter. Dort wird nicht erklärt, wie man den Referendaren den Prüfungsstoff näherbringt, sondern eine solche Masse von Ausbildungsgegenständen aufgezählt, die unmöglich in zwei bzw. drei Vortragsmodulen gelehrt werden können (Stellung prozessualer Anträge, Verteidigungsstrategie, Verständigung im Strafverfahren, Aufbau einer Verteidigungsschrift, prozessualer Tatbegriff, Beweiserhebung und Beweiswürdigung, besondere Verfahrensarten, Klageerzwingungsverfahren, Nebenklage, Privatklage, Wiederaufnahmeverfahren, Aufbau und notwendiger Inhalt strafgerichtlicher Entscheidungen, Berufung, Beschwerde, Revisionsrecht). Auf der Suche nach geeigneter Literatur stieß der Rezensent u. a. auf „den Russack“, der damals in der 1. Auflage erschienen war. Nach Auswertung verschiedener Lehrbücher und Skripten mehrerer Anbieter von Repetitorien stellte sich heraus, dass „der Russack“ in geradezu herausragender, einzigartiger Weise geeignet ist, Referendare auf die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur vorzubereiten. Russack holt die Referendare dort ab, wo sie sich revisionsrechtlich befinden, nämlich bei null.
| Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
| ISSN: | 2193-9950 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
| Veröffentlicht: | 2013-10-22 |
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