Unerbetene Werbung ist ein Quell zahlreicher Streitigkeiten. Während manch ein Versender von Spam sein Geschäftsmodell darauf aufbaut und Unterlassungsansprüche nebst den Kosten von Abmahnungen einpreist, sind es in den meisten Fällen durchschnittliche Werbetreibende, die schlicht über schlecht gepflegte Adressdatenbestände verfügen. Teuer wird es für den Werbetreibenden jedoch meist erst im Wiederholungsfalle. Der EuGH wird sich alsbald der Frage stellen müssen, ob und wenn ja, mit welchen Mitteln zukünftig ein „private law enforcement“ der Zusendung von unerbetener Werbung effektiv Einhalt gebietet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2021-12-30 |
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