Mit Spitzenstrafverteidigerinnen verhält es sich in Deutschland so wie mit Sterne dekorierten Köchinnen in der Spitzengastronomie: Man kann sie an zwei Händen abzählen! Nach wie vor trifft man gestandene Strafverteidigerinnen in Deutschland nicht in dem gleichen Proporz zu ihren männlichen Kollegen an, wie beispielsweise Staatsanwältinnen oder Richterinnen auf Seiten der Justiz.
Woran auch immer dies liegen mag: die Jubilarin Imme Roxin, welche mit einer Festschrift zu ihrem 75. Geburtstag am 15.05.2012 geehrt wurde, durchlief als spätberufene Strafrechtlerin ebenfalls nicht die typische Sozialisation einer Strafverteidigerin, wie man sie sich als emanzipierter Kollege emanzipierten Kolleginnen wünschen würde, denn zunächst wurde von der Jubilarin zu Beginn ihrer juristischen Laufbahn, worauf ihr Ehemann Claus Roxin in seinem Geleitwort hinweist, das Referendariat abgebrochen, um sich 20 Jahre lang der Erziehung der Kinder zu widmen, während ihr Gatte seinen Weg zum Nestor der deutschen Strafrechtswissenschaft beschreiten konnte. Dass Imme Roxin während dieser Zeit an der Seite ihres Mannes in Erfüllung familiärer Pflichten nicht für immer und ewig dem Strafrecht verloren ging, belegt jedenfalls ihre Dissertation bei Jescheck 1987 über "Die Rechtsfolgen schwerwiegender Rechtsstaatsverstöße in der Strafrechtspflege", die 2004 in der 4. Auflage erschien. Umso beachtenswerter ist es jedoch, dass die Jubilarin spätestens seit der im selben Jahr erfolgten Gründung der Kanzlei, die ihren Namen trägt, als eine der profiliertesten (Wirtschafts-) Strafrechtlerinnen in Deutschland wahrgenommen wird.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-20 |
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