– Eine Segmentberichterstattung ist nicht zwingend in den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss aufzunehmen.
– Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften können den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss freiwillig um eine Segmentberichterstattung erweitern (§ 264 Abs.1 Satz 2 HGB).
– Die Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 3 (DRS 3) sollten bei der Aufnahme einer Segmentberichterstattung in einen HGB-Jahresabschluss beachtet werden.
– Der nach § 297 Abs.1 HGB aufgestellte HGB-Konzernabschluss enthält nicht zwingend eine Segmentberichterstattung, kann aber freiwillig um eine solche erweitert werden.
– Wird eine Segmentberichterstattung freiwillig in den HGB-Konzernabschluss aufgenommen, ist das Mutterunternehmen von der Veröffentlichung bestimmter Anhangangaben befreit.
– Für eine freiwillige Segmentberichterstattung in einem HGB-Konzernabschluss sind die Regelungen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Nr. 3 (DRS 3) zu beachten.
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