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Sinnlos, so nicht gemeint und ohne ein Mindestmaß an Gewissheit?

  • Carl Christoph Möller
  • Rosemarie Rodden

Über den Sinn und Unsinn eines Gesetzes wurde selten so laut und mit so vielen Beteiligten gestritten, wie seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Ungleich anderen Gesetzen erschöpft sich die Diskussion jedoch nicht in Fachveröffentlichungen und Beiträgen von anerkannten Experten. Vielmehr erreichte das Thema Datenschutz und die DSGVO die Verbraucher auch über Tageszeitungen, Zeitschriften und andere Massenmedien. Bevorzugt – so zumindest der Eindruck – wurden dabei möglichst laute und kritische Stimmen abgedruckt. Sicher sind Ihnen so wenig wie uns und allen im Twitter-Universum der „Datenschutz-Bubble“ Aktiven die folgenden drei meinungsstarken Veröffentlichungen in diesem Sommer entgangen:
In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurden unter der Überschrift „So war die DSGVO nicht gemeint“ kuriose Sichtweisen auf die DSGVO geliefert. 1 Bereits eingangs wird den Lesern die Idee der DSGVO als „Wirtschaftsverfassung“ vorgestellt, welche den freien Verkehr personenbezogener Daten in einer Weise schütze, der aus „Gründen des Datenschutzes in der EU weder eingeschränkt noch verboten werden“ dürfe. Im Übrigen seien die Aufsichtsbehörden schuld daran, dass die Wirtschaft ihre Freiheiten aus der DSGVO nicht leben könne und der EuGH verliere vor lauter Verbraucherschutz die „wahren“ Ziele der DSGVO aus den Augen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2022.06.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 6 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-12

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