Neben dem Entgelt für geleistete Arbeit fließen den Mitarbeitern Leistungen des Arbeitgebers direkt oder indirekt zu, die den Personalzusatzaufwand ausmachen und Aufwendungen umfassen, die nicht im Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten Arbeit stehen. Von ihrer Höhe her können sie das Entgelt für geleistete Arbeit erreichen oder übersteigen. Sie basieren auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen (Gesetze, Tarifverträge, kollektivrechtliche Regelungen, Arbeitsverträge). Hierzu zählen i. W. Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen, Entgelt für bezahlte Ausfallzeiten, tarifliche und freiwillige Sozialleistungen, Aufwendungen für Sozialeinrichtungen.
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