Anlass für die zum 01. 01. 2009 in Kraft getretene Erbschaft- und Schenkungsteuerreform war im Wesentlichen die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, alle Vermögensarten gleichmäßig zu bewerten. Nach früherer Rechtslage unterschied sich nicht nur die Bewertung der verschiedenen Vermögensarten untereinander teilweise stark. Auch innerhalb der Vermögensart „Betriebsvermögen“ gab es große Unterschiede abhängig von der Rechtsform des Unternehmens. Während früher Personengesellschaften und Einzelunternehmen in der Regel deutlich niedriger bewertet wurden als vergleichbare Kapitalgesellschaften, ist dieser Zustand nun durch den generellen Ansatz des gemeinen Werts beendet. Dennoch können Personengesellschaften auch im Hinblick auf die Unternehmensnachfolge weiterhin vorteilhaft sein, weil sie teilweise flexibler zu handhaben sind als Kapitalgesellschaften. Dieser Beitrag stellt die Besonderheiten bei Personengesellschaften im Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge dar und geht daneben auch auf das Sonderrecht der Betriebsaufspaltung in Nachfolgesituationen ein.
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