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Geldwäschebekämpfung  
09.06.2021

Transparenzregister mit Änderungen beschlossen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Das Gesetz soll mehr Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten schaffen. (Foto: skd/stock.adobe.com)
Der Finanzausschuss des Bundestags hat den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes beschlossen.

Das teilt der Informationsdienst des Bundestags (hib) mit. Das Gesetz ist Teil der europäischen und nationalen Strategie zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Ziel ist, eine größere Transparenz über deutsche Gesellschaften und ihre wirtschaftlich Berechtigten zu schaffen. Anlass ist die nach der EU-Geldwäscherichtlinie vorgesehene Vernetzung der Transparenzregister der EU-Mitgliedstaaten.

Das bisherige deutsche System des Auffangregisters wird auf ein Transparenz-Vollregister umgestellt. Alle Gesellschaften sind demnach verpflichtet, ihren wirtschaftlich Berechtigten nicht nur zu ermitteln, sondern dem Transparenzregister zur Eintragung mitzuteilen. Außerdem setzt das Gesetz die EU-Finanzinformationsrichtlinie um. Deren Ziel ist es, die Nutzung von Bankkonten- und Finanzinformationen zu erleichtern.

Erleichterungen für Vereine

Zuletzt noch vorgenommene Änderungen im Gesetz sehen Erleichterungen für Vereine vor. Dazu zählen die automatische Eintragung von Vereinen in das Transparenzregister und Erleichterungen bei der Gebührenbefreiung. Zudem wird der Kreis der Berechtigten zum Datenabruf erweitert um

  • das Bundeszentralamt für Steuern,
  • örtliche Finanzbehörden und
  • Verfassungsschutzbehörden.

Abgelehnt wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Geldwäsche im Immobiliensektor stoppen, Mieterinnen und Mieter vor organisierter Kriminalität und steigenden Mieten schützen“. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, mehr Transparenz im Immobiliensektor und über die wahren Immobilieneigentümer herzustellen und die geldwäscherechtliche Aufsicht im Immobiliensektor zu stärken.

(ESV/fab)

Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität

Autor: Rüdiger Quedenfeld

Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität sind in einer kaum überschaubaren, international vernetzten digitalen Wirtschaftswelt heute unternehmerische Risikobereiche von herausragender Bedeutung.

Alles Wichtige in einem Band

Eine prägnante „Bedienungsanleitung“ zur Verhinderung und Bekämpfung wirtschaftskrimineller Handlungen bietet Ihnen der Quedenfeld, der Ihnen alles Wichtige auf neuestem Stand zusammenstellt:

  • Gesetzliche und regulatorische Bestimmungen – insb. das Geldwäschegesetz (GwG) und angrenzende Vorschriften, aufsichtsrechtliche Bestimmungen, Mitteilungen aus den Verbänden u.a.
  • Wichtige internationale Organisationen und Gremien
  • Risikoanalyse mit vielen Beispielen und einem speziell entwickelten Ampelsystem zur Einschätzung potenzieller Gefahren und Ableitung geeigneter Maßnahmen

Fokus 5. Geldwäscherichtlinie

In der Neuauflage finden Sie insbesondere die Verschärfungen im Zuge der 5. GwG-RL berücksichtigt: z.B. zu Kundensorgfaltspflichten, Meldepflichten, zum Transparenzregister oder der Erweiterung des Kreises der Verpflichteten um Immobilienmakler, Güterhändler und die Glücksspielbranche.

Optimale Prüfungsvorbereitung

Eine praxiserprobte Risikomatrix und ein Katalog zum Abgleich getroffener/möglicher Maßnahmen unterstützen Sie bei der Entwicklung einer organisationsgerechten Prävention – und der Vorbereitung reibungsloser interner und externer Prüfungen.


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