Mit dem BilMoG wird das Verhältnis von Handels- und Steuerbilanz auf eine neue Basis gestellt. Hauptpunkt ist die Abschaffung der handelsrechtlichen Öffnungsklauseln, welche eine Übernahme steuerlicher Passivposten und niedrigerer steuerlich zulässiger Werte in die Handelsbilanz ermöglichten. Letzteres war aufgrund der generellen formellen Maßgeblichkeit auch Bedingung dafür, dass die steuerlichen Vorschriften wirksam werden konnten. Mit der Abschaffung der Umkehrmaßgeblichkeit verstärken sich Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz. Ein verzögerter steuerlicher Gewinnausweis, dem das Handelsrecht nicht mehr folgt, gibt vermehrt Anlass zur Passivierung künftiger latenter Steuerbelastungen. In diesem Zusammenhang wurde auch das Konzept der Bilanzierung latenter Steuern grundlegend geändert und stärker an IFRS angenähert. Die folgenden Ausführungen widmen sich den beiden dargestellten Themenkreisen. Nach einer kritischen Bestandsaufnahme der Änderungen richtet sich das Augenmerk vornehmlich auf klärungsbedürftige Sachverhalte und offene Probleme.
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