Der Beschwerdeführer ist der Ehemann seiner am 01.06.2010 verstorbenen Frau. Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist ein Klageerzwingungsverfahren wegen des Tatvorwurfs der fahrlässigen Tötung. Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, seine Frau sei aufgrund einer fehlerhaft durchgeführten Chemotherapie eines Mammakarzinoms verstorben.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-03-04 |
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