Die Vermeidung von Haftungsrisiken beschränkt sich nicht auf eine einmalige Handlung oder Unterlassen und ist damit keine Einmalhandlung des Geschäftsführers oder eine auf eine bestimmte Unternehmensphase einer GmbH gerichtete Tätigkeit. Alle geschäftlichen Aktivitäten einer GmbH und ihres Geschäftsführers müssen stets korrekt erfolgen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Das gilt insbesondere zur Sicherung des Hauptziels, der Gewinn- bzw. Ertragsmaximierung der GmbH und der Sicherung ihres wirtschaftlichen Fortbestehens.
Wichtige Instrumente zur Haftungsvermeidung bzw. -reduzierung sind u. a. eine rechtssichere Unternehmensorganisation als wesentlicher Bestandteil eines Risiko- und Compliancemanagementsystems. Der Geschäftsführer hat die GmbH und die geschäftlichen Prozessabläufe so zu organisieren, dass Unternehmen und Mitarbeiter einschließlich der Leitung sich pflichtgemäß verhalten. Hierfür muss er die Kenntnis von den maßgeblichen rechtlichen und technischen Anforderungen, deren organisatorische Umsetzung und Kontrolle in der Gesellschaft und die Dokumentation der Pflichtbeachtung erhalten. Als wesentliche Schritte zur Haftungsvermeidung unter zwingend notwendiger Mitwirkung der eigenen Mitarbeiter der GmbH sind hervorzuheben: Risikoidentifizierung, Risikobewertung, Maßnahmeplanung, Risikobeschreibung, Notfallplan und Dokumentation.
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