Als die erste Mitbestimmungskommission Anfang 1969 ihre Arbeit aufnahm, gehörte die Gestaltung der Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten der Unternehmen zu den wichtigsten wirtschafts- und sozialpolitischen Streitgegenständen der damals noch jungen Bundesrepublik Deutschland. Die Berufung der Kommission durch die Bundesregierung hatten die Partnern der ersten Großen Koalition 1967 in ihrer Koalitionsvereinbarung vorgesehen. Sie wollten damit verhindern, dass der ideologisch aufgeladene Streit um die Mitbestimmung die Regierungskoalition selbst gefährden könnte. Er sollte durch die Verständigung auf eine Expertenkommission neutralisiert und die politische Behandlung des Gegenstandes damit vertagt werden.
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