Obwohl eine Vielzahl verschiedener Anspruchsgruppen der Internen Revision (im Folgenden auch nur „Revision“ genannt) existieren ist es die Unternehmensleitung welche auf Grund von betriebswirtschaftlichen und/oder gesetzlichen Ansprüchen die alleinige Verantwortung für die Interne Revision trägt. Die Unternehmensleitung ist Auftraggeber und primärer Berichtsempfänger und sie entscheidet über die Ausrichtung, Struktur sowie Ressourcenausstattung der Revisionsfunktion. Die Unternehmensleitung stellt somit – in Deutschland – die zentrale Anspruchsgruppe der Revisionsfunktion dar.
Seiten 89 - 116
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: