Obwohl eine Vielzahl verschiedener Anspruchsgruppen der Internen Revision (im Folgenden auch nur „Revision“ genannt) existieren ist es die Unternehmensleitung welche auf Grund von betriebswirtschaftlichen und/oder gesetzlichen Ansprüchen die alleinige Verantwortung für die Interne Revision trägt. Die Unternehmensleitung ist Auftraggeber und primärer Berichtsempfänger und sie entscheidet über die Ausrichtung, Struktur sowie Ressourcenausstattung der Revisionsfunktion. Die Unternehmensleitung stellt somit – in Deutschland – die zentrale Anspruchsgruppe der Revisionsfunktion dar.
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