Es ist Aufgabe des Vorstands, dafür zu sorgen, dass ein Com pliance- Management-System im Unternehmen installiert ist und dieses hinreichend funktionsfähig ist. Diese grundlegende Verantwortung kann vom Vorstand auch nicht weiter delegiert werden. Den Aufsichtsrat trifft lediglich eine Überwachungspflicht, die sich auf die grundlegenden Führungsentscheidungen des Vorstands erstreckt und nicht das operative Tagesgeschäft umfasst. Mithin sind nur solche Themen einzubeziehen, die eine gewisse Tragweite für die Gesellschaft haben.
Ähnlich ist die Aufgabe des Vorstands in der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand im DCGK Ziffer 3.4 Absatz 2 geregelt: »Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.«
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