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05.05.2017

Wieland: „Über Ethik zu schmunzeln, ist schlicht unprofessionell“

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Wieland: CSR-Richtlinie wirkt (Foto: Angela Kausche)
Unter Ethikgesichtspunkten geht es bei der Compliance um viel mehr als die Verhinderung von Straftaten, so Prof. Dr. Josef Wieland auf der Fachtagung Compliance 2017 Ende April in Berlin.
Es bleibt viel zu tun für die Compliance - gerade auch aus der Perspektive der Ethik. Neben den Straftaten an sich ist es nach Ansicht von Prof. Dr. Josef Wieland (Zeppelin University) vor allem das Verhalten auf Top-Management-Ebene, das nicht selten für Irritationen sorgt: Wenn etwa ein Vorstandsvorsitzender eines Automobilkonzerns Fragen nach bestimmten Sachverhalten im Rahmen des Diesel-Gate in Bezug auf die Ethik-Komponente mit den Worten beantwortet: „Ich weiß nicht, was das mit Ethik zu tun haben soll“, so sei das „ein Kommunikations-GAU erster Güte“, so Wieland.

Der als  „Ethik-Papst“ vorgestellte Professor betonte, dass neben dem Straftatergebnis weiteres zu berücksichtigen sei. So etwa die daraus erwachsenden Vorteile sowie die Negativfolgen für die Gesellschaft, was insbesondere in US-amerikanische Straffindungsprozesse eingehe. Vor diesem Hintergrund mahnte Wieland: „Über Ethik zu schmunzeln, ist schlicht unprofessionell“.

Wieland wies in seinem Vortrag ferner darauf hin, dass derjenige, der über Compliance-Programme verfügt, Ermäßigungen bei der Strafzumessung erhalten könne. Ebenso werde die Toleranz erhöht mittels eines Compliance-Monitoring. Letztlich sind es neben den rechtlichen Aspekten die Verhaltenskomponenten, die die Strafzumessung bestimmen. Besonders wichtig sei es, eine entsprechende Kultur auf Top-Management-Ebene zu leben und ein glaubwürdiges Commitment zu vermitteln.

CSR-Richtlinie wirkt

Bewegung in die Diskussion um Ethik brachte auch die CSR-Richtlinie der EU. Hier gehe es nach Wieland insbesondere auch darum, der sozialen Verantwortung auf Unternehmensebene zu entsprechen. Dies bedeutet nicht nur ausreichende Löhne, sondern etwa auch die Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsstandards. Nach Wieland ist aktuell von einem ausgeweiteten Begriff der Sorgfaltspflichten gegenüber Arbeitnehmern auszugehen. Dies betreffe nicht nur etwa Arbeitnehmer in Indien oder anderen asiatischen Ländern, sondern auch in Deutschland – und hier vor allem in der Fleischindustrie und im Transportwesen. Auch wies er  darauf hin, das bis 2020 mindestens 50 Prozent aller Unternehmen in Deutschland ein sog. Risk-Based-Bewertungssystem einzuführen haben. Ein kürzlich in Frankreich verabschiedetes Gesetz sieht er als Meilenstein; in Deutschland habe es eine Präambel-Änderung des DCGK gegeben.

Echtes Engagement gefordert

Gefragt sei letztendlich „echtes Engagement, nicht das bloße Vorhalten von Systemen“. Werden die Unternehmen durch Medien in ein moralisch schlechtes Licht gestellt, ist Regulierung die Folge. Die Compliance-Verantwortlichen seien also gut beraten, sich mit Ethikfragen zu beschäftigen, so Wieland.

Hinweis: Über Kulturfragen am Kapitalmarkt wird demnächst im Juni-Heft der Zeitschrift für Corporate-Governance (ZCG) mit einem Beitrag von Prof. Strenger berichtet werden.

Weitere Beiträge zur Fachtagung Compliance 2017:
Was nach Ansicht von BGH-Richter Dr. Rolf Raum die Kartellrechtsnovelle bringt und wie die Bilanz der schwarz-roten Bundesregierung auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung aussieht, lesen Sie auf ESV.info.
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