– Unter diesem Posten sind sämtliche Entgelte zu erfassen, die im Zusammenhang mit dem Fremdkapital des Unternehmens entstanden sind.
– Für Zinsaufwendungen und -erträge ist grundsätzlich das Verrechnungsverbot gemäß § 246 Abs. 2 HGB zu beachten.
Seiten 421 - 422
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.