Durch die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex sind seit dem Jahr 2002 verstärkt auch in deutschen börsennotierten Aktiengesellschaften Prüfungsausschüsse eingerichtet worden. Prüfungsausschüsse haben ihre Ursprünge in der US-amerikanischen Unternehmenspraxis, in der Unternehmensführung und -kontrolle in einem einheitlichen Leitungsgremium (board of directors) zusammengefasst sind. Der Bedarf nach einer unabhängigen Kontrollinstanz wird dort durch ein mit ausschließlich nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitgliedern besetztes Audit Committee gedeckt. Durch den Sarbanes-Oxley Act of 20021 wurde die Einrichtung eines Audit Committees, seine Besetzung und seine Kompetenzen für an einer US-amerikanischen Börse notierten Gesellschaft gesetzlich geregelt.
Der vorliegende Beitrag will darüber hinaus darstellen, wie die Interne Revision den Prüfungsausschuss bei seiner Überwachung des Risikomanagement- und internen Kontrollsystems, bei der Aufdeckung doloser Handlungen sowie bei seiner Informationsversorgung unterstützen kann.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7814.2005.05.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7814 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-10-01 |
Seiten 182 - 187
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: