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DSGVO  
09.08.2023

Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden wird verbessert

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Mit einer neuen Verordnung werden konkrete Verfahrensvorschriften für die Behörden bei der Anwendung der DSGVO in Fällen festgelegt. (Grafik: WavebreakmediaMicro/stock.adobe.com)
Die EU-Kommission will die Zusammenarbeit zwischen Datenschutzbehörden bei der Durchsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) in grenzüberschreitenden Fällen verbessern.

Mit einer neuen Verordnung werden konkrete Verfahrensvorschriften für die Behörden bei der Anwendung der DSGVO in Fällen festgelegt, die Personen in mehreren Mitgliedstaaten betreffen, teilt die Kommission mit.

Die unabhängigen Behörden leisteten zwar „eine enorme Arbeit, doch ist es jetzt an der Zeit, dafür zu sorgen, dass wir schneller und entschlossener arbeiten können“, sagte EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová. Deshalb werde die federführende Datenschutzbehörde verpflichtet, den betroffenen Behörden in anderen Ländern eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zu übermitteln, in der die zentralen Elemente der Untersuchung und der Standpunkt der Behörde zu dem Fall dargelegt werden, sodass sie frühzeitig Stellung nehmen können. Der Vorschlag soll dazu beitragen, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Behörden zu verringern und die Konsensfindung zwischen ihnen in der Anfangsphase des Verfahrens zu erleichtern.

Die vorgeschlagene Verordnung enthält folgende Punkte:

  • Rechte der Beschwerdeführer: Mit dem Vorschlag werden die Anforderungen hinsichtlich der Zulässigkeit grenzüberschreitender Beschwerden harmonisiert und die Hindernisse beseitigt, die derzeit auftreten, weil die Datenschutzbehörden unterschiedlichen Vorschriften unterliegen.
  • Rechte der von der Untersuchung Betroffenen: Der Vorschlag sieht für die von einer Untersuchung betroffenen Parteien das Recht auf Anhörung in wichtigen Phasen des Verfahrens vor, unter anderem während der Streitbeilegung durch den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA), und präzisiert den Inhalt der Verwaltungsakte und die Rechte der Parteien auf Akteneinsicht.
  • Straffung der Zusammenarbeit und Streitbeilegung: Die Datenschutzbehörden sollen in der Lage sein, in einem frühen Stadium der Untersuchungen Stellung zu nehmen und alle in der DSGVO vorgesehenen Instrumente der Zusammenarbeit zu nutzen.

Den Vorschlag für eine Verordnung hat die EU-Kommission hier veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 4.9.2023 hier möglich.

Die DSGVO gilt seit 25.5.2018. Seitdem wurde in 2.000 öffentlich einsehbaren Fällen Bußgeld verhängt. Deren Summe liegt bei rund vier Milliarden Euro. Allein für den Facebook-Mutterkonzern Meta war im Mai 2023 ein Bußgeld von 1,2 Milliarden Euro verhängt worden. Ein aktueller Fall in Deutschland betrifft die Humboldt Forum Service GmbH wegen einer Negativliste über Angestellte, berichtet Netzpolitik.org.

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Risikomanagement 14.04.2023
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Handbuch Kundendatenschutz

Autor: Dr. Simon Menke

König Kundendaten

Der sichere Umgang mit Kundendaten ist heute in fast allen Unternehmen ein kritischer Erfolgsfaktor. Dabei bergen Unsicherheiten bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung erhebliche Kosten- und Sanktionsrisiken. Auch erschwert die Komplexität technischer Vorgänge, etwa von Datenverarbeitungen oder im Online-Marketing, das Verständnis der entscheidenden Sachverhalte.

Rechtlich und technisch gut beraten

Wie Sie den Kundendatenschutz effizient und rechtssicher gestalten, zeigt Ihnen der erfahrene Datenschutzprofi Simon Menke mit vielen Beispielen und konkreten praktischen Handlungsempfehlungen.

  • Rechtliche Anforderungen nach DSGVO/BDSG, nach dem TTDSG und weiteren relevanten Regelungen (u.a. auch kartellrechtlich im Kontext von Online-Plattformen) sowie Folgen von Datenschutzverstößen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen etwa im Direkt- und Onlinemarketing/-tracking, Umgang mit Datenpannen, Datentransfers in Drittländer, Bonität/Factoring/Inkasso u.v.m.

Dabei werden einige wichtige neue Praxisthemen detailliert behandelt: z.B. PIMS, Browser-Fingerprinting, RTB-Verfahren, der Einsatz von Facebook Custom Audiences sowie das „Privacy Sandbox Projekt“.

Erstklassige Praxiseinblicke

Dr. Simon Menke ist seit über zehn Jahren auf den Bereich des Kundendatenschutzes spezialisiert und als Leiter Konzerndatenschutz in einem international agierenden Handels- und Dienstleistungskonzern tätig. Vor dieser Tätigkeit war er Rechtsanwalt in einer u.a. auf das Datenschutzrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Er berät zu fast allen Bereichen des Datenschutzes.

Hören Sie hier den Interview-Podcast mit dem Autor Dr. Simon Menke.

Dr. Simon Menke: „Anonymiserungen wären beim Online-Tracking eine gute Alternative zur Einwilligung“
Der Umgang mit Kundendaten stellt viele Unternehmen vor immense Herausforderungen und immer neue technische sowie gesellschaftliche Entwicklungen erschweren rechtliche Bewertungen. Vor diesem Hintergrund hat sich Dr. Simon Menke – Leiter Konzerndatenschutz einer internationalen Unternehmensgruppe – den Fragen der ESV-Redaktion gestellt.

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