Mit einer neuen Verordnung werden konkrete Verfahrensvorschriften für die Behörden bei der Anwendung der DSGVO in Fällen festgelegt, die Personen in mehreren Mitgliedstaaten betreffen, teilt die Kommission mit.
Die unabhängigen Behörden leisteten zwar „eine enorme Arbeit, doch ist es jetzt an der Zeit, dafür zu sorgen, dass wir schneller und entschlossener arbeiten können“, sagte EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová. Deshalb werde die federführende Datenschutzbehörde verpflichtet, den betroffenen Behörden in anderen Ländern eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen zu übermitteln, in der die zentralen Elemente der Untersuchung und der Standpunkt der Behörde zu dem Fall dargelegt werden, sodass sie frühzeitig Stellung nehmen können. Der Vorschlag soll dazu beitragen, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Behörden zu verringern und die Konsensfindung zwischen ihnen in der Anfangsphase des Verfahrens zu erleichtern.
Die vorgeschlagene Verordnung enthält folgende Punkte:
Den Vorschlag für eine Verordnung hat die EU-Kommission hier veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis zum 4.9.2023 hier möglich.
Die DSGVO gilt seit 25.5.2018. Seitdem wurde in 2.000 öffentlich einsehbaren Fällen Bußgeld verhängt. Deren Summe liegt bei rund vier Milliarden Euro. Allein für den Facebook-Mutterkonzern Meta war im Mai 2023 ein Bußgeld von 1,2 Milliarden Euro verhängt worden. Ein aktueller Fall in Deutschland betrifft die Humboldt Forum Service GmbH wegen einer Negativliste über Angestellte, berichtet Netzpolitik.org.
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