OLG Frankfurt a.M., Urt. V. 15.02.2011, Az.: 5 U 30/10

Rechtliche Anforderungen für Zahlungen an Aufsichtsratsmitglieder

Norm: § 114 AktG

§ 114 AktG verbietet, ohne wirksamen Vertrag Zahlungen an ein Aufsichtsratsmitglied zu leisten. Die Beeinflussung eines Aufsichtsratsmitglieds kann auch durch eine Zahlung ohne Rechtsgrund geschehen. Auch eine nachträgliche Genehmigung lässt die Pflichtwidrigkeit nicht entfallen. Ebenso kann eine entstandene Abhängigkeit des Aufsichtsratsmitgliedes bereits während des Schwebezustandes zu Beeinflussungen geführt haben. Als Verhaltensnorm stellt § 114 Abs. 1 AktG einen abstrakten Gefährdungstatbestand dar.

Gegen die Entscheidung wurde Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH eingelegt.

Zur Rechtsprechung

eingestellt von ESV-Redaktion COMPLIANCEdigital | um 11:26 Uhr am 12.08.2011

 zur Übersicht
Bestellen Sie Ihren Zugang zur Datenbank COMPLIANCEdigital noch heute

Newsletter

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Newsletter!
Ihre E-Mail-Adresse:

Rechtsprechung

Logo WilmerHale
 Rechtsprechung zur Compliance
 
 

© 2012 Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG, Genthiner Straße 30 G, 10785 Berlin-Tiergarten
Telefon (030) 25 00 85-0 | Telefax (030) 25 00 85-305 | E-Mail: ESV@ESVmedien.de