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667 Treffer, Seite 45 von 67, sortieren nach: Relevanz Datum
  • Spannungsfeld Masseverwertung und Datenschutz

    …Landesdatenschutz sowie die Einhaltung des Grundsatzes der Datensparsamkeit. Das Gesetz werde in der Insolvenz- und Sanierungspraxis, so befürchtet Rattunde, trotz… …Dozent u. a. für die Deutsche Richterakademie, das IDW, das Deutsche Notarinstitut und den DAV. Die BDU-Fachkonferenz Sanierung fand am 14./15. März…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG)

    …, ist dieses Gesetz nur anzuwenden, soweit es Fragen der Gegenleistung, des Inhalts der Angebots- unterlage und des Angebotsverfahrens regelt. (4) Das… …Bundesanstalt mitzuteilen und zu veröffentlichen. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des… …Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über den Zeitpunkt sowie Inhalt und Form der Mittei- lung und der Veröffentlichung nach Satz 2 zu erlassen. Das… …Zeit und ausreichende Informationen verfügen, um in Kenntnis der Sachlage über das Angebot entscheiden zu können. (3) Vorstand und Aufsichtsrat der… …Zielgesellschaft müssen im Interesse der Zielgesellschaft handeln. (4) Der Bieter und die Zielgesellschaft haben das Verfahren rasch durchzu- führen. Die… …Zielgesellschaft, der Bietergesellschaft oder anderer durch das Angebot betroffener Gesellschaften dürfen keine Marktverzerrungen geschaffenwerden. Abschnitt 2… …der Reisekosten nach festen Sätzen, die das Bundes- ministerium der Finanzen bestimmt. An den Sitzungen können Vertreter der Bundesministerien der… …Finanzen, der Justiz und für Verbraucherschutz sowie fürWirtschaft und Energie teilnehmen. (2) Das Bundesministerium der Finanzen kann durch… …Mitglieder, die vorzeitige Beendigung der Mitgliedschaft, das Verfahren und die Kosten erlassen. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächti- gung… …Die ehrenamtlichen Beisitzer werden vom Präsidenten der Bundesanstalt für fünf Jahre alsMitglieder desWiderspruchsausschusses bestellt. (4) Das…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über die Anwendbarkeit von Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG-Anwendbarkeitsverordnung)

    …ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen: §1 Vorschriften betreffend Angebote im Sinne des §1 Abs.2 des Wertpapiererwerbs- und… …wenden, soweit nicht das ausländische Recht Abweichungen nötigmacht: 1. die §§1 bis 9, 2. §29, 3. §30, 4. §33, 5. §33a, 6. §33b, 7. §33c, 8. §33d… …Vorschriften dieses Gesetzes sinngemäß anzu- wenden, soweit nicht das ausländische Recht Abweichungen nötigmacht: 1. die §§1 bis 9, 2. §31, 3. §32, 4. §33d…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)

    …verordnet das Bundesministerium der Finanzen: Erster Abschnitt Anwendungsbereich §1 Anwendungsbereich Diese Verordnung ist auf Angebote gemäß §2 Abs.1 des… …Stimmrechten des Bieters gleichstehen oder ihm zuzurechnen sind, sowie, wenn es sich bei diesen Personen um Gesellschaften handelt, die Rechtsform und das… …für die Adressaten verbundenen Kosten und den Zeitpunkt, zu dem diejenigen, die das Angebot angenommen haben, die Gegenleistung erhalten; 5. die Anzahl… …§14 Abs.3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes veröffentlicht wird; 11. der Hinweis auf das Rücktrittsrecht nach §21 Abs.4 und §22 Abs.3…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über die Zusammensetzung, die Bestellung der Mitglieder und das Verfahren des Beirats bei der Bundesanstalt für

    …55 Verordnung über die Zusammensetzung, die Bestellung der Mitglieder und das Verfahren des Beirats bei der Bundesanstalt für… …Finanzdienst- leistungsaufsichtsgesetzes vom 22.April 2002 (BGBl. I S. 1310) verordnet das Bundesministerium der Finanzen: §1 Bestellung von Stellvertretern für… …Mitgliedschaft im Beirat erlischt außer mit Ablauf der Amtszeit durch vorzeitige Beendigung. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Mit- gliedschaft durch… …Sitzungen und Beschlüsse ist von der Bundesanstalt ein Protokoll zu fertigen, das der Sitzungsleiter und der Protokollführer zu unterzeichnen haben. Das… …Tagesordnung, 4. die Ergebnisse und gefassten Beschlüsse. Die Wirksamkeit der gefassten Beschlüsse ist nicht von ihrer Protokollierung abhängig. Das Protokoll… …ist den Mitgliedern des Beirats und den sonstigen Teilnehmern zu übersenden. (2) Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn innerhalb von dreiWerktagen… …Einrich- tungen im Bereich des Bundes vom 9.November 1981 (GMBl. S. 515), zuletzt geändert durch das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über die Zusammensetzung und das Verfahren des Widerspruchsausschusses bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

    …57 Verordnung über die Zusammensetzung und das Verfah- ren des Widerspruchsausschusses bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht… …mit §22 des Finanzdienst- leistungsaufsichtsgesetzes vom 22.April 2002 (BGBl. I S. 1310) verordnet das Bundesministerium der Finanzen: §1 Bestellung… …. (2) Die Reihenfolge der ehrenamtlichen Beisitzer auf der Beisitzerliste wird in einer Sitzung desWiderspruchsausschusses durch Los bestimmt. Das Los… …, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das für den Bieter, die Zielgesellschaft oder einemit diesen gemeinsam handelnde Person im Zusammenhang mit… …durch das Rundschreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19.März 1997 (GMBl S.172). §8 Inkrafttreten Die Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über Gebühren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG-Gebührenverordnung)

    …2001 (BGBl. I S. 3822) in Verbindung mit dem 2.Abschnitt des Ver- waltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821) verordnet das Bundes-… …Veröffentlichung nach §10 Abs.2 Satz 3 des Wertpapier- erwerbs- undÜbernahmegesetzes, 2. die Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage oder das Ver-…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Verordnung über den Zeitpunkt sowie den Inhalt und die Form der Mitteilung und der Veröffentlichung der Entscheidung einer Zielgesellschaft nach § 1 Abs. 5 Satz 1 und 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG-Beaufsichtigungsmitteilungsverordnung)

    …im Internet und 2. über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem, das bei Kreditinstituten, Finanzdienstleistungsinstituten, nach…
  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    Einleitung

    Steinmeyer
    …durch das Gesetz zur Aktualisie- rung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20i III… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21–23 IV. Systematische Stellung des WpÜG im deutschen Recht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24–27 1. Das WpÜG als… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2. Das WpÜG als Kapitalmarktrecht… …. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 3. Das WpÜG als Gesellschafts- und Konzernrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 V. Aufbau… …2010, 558; Merkt, Änderungen im Übernahmerecht nach Umsetzung der EU-Übernahmerichtlinie: Das deutsche Umsetzungsgesetz und verbleibende Problemfelder… …2012, 253. I. Einleitung Am 1.Januar 2002 ist das Artikelgesetz zur Regelung von öffentlichen Ange- boten zum Erwerb von Wertpapieren und von… …Unternehmensübernahmen in Kraft getreten.1 Art. 1 dieses Gesetzes ist das Wertpapiererwerbs- und Über- nahmegesetz (WpÜG), mit dem erstmalig in Deutschland ein… …geschaffen wurde. Der Anwendungsbereich des Gesetzes geht aber da- rüber hinaus: Erfasst wird jedes öffentliche Angebot, das auf den Erwerb von Wertpapieren… …beschloss das Europäische Parlament 15 Änderungen, die jedoch von der Europäischen Kommission abgelehnt wur- den, woraufhin es zum Vermittlungsverfahren gemäß… …. 251 Abs.5 EGV a.F. (heute: Art. 294 Abs.12 AEUV) als nicht erlassen galt.10 Das knappe Scheitern der Richtlinie war vornehmlich auf eine Kehrtwende…
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  • eBook-Kapitel aus dem Buch WpÜG

    § 1 Anwendungsbereich

    Santelmann
    …Angebots- unterlage und des Angebotsverfahrens regelt. (4) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsver- ordnung, die nicht der… …Bundesanstalt mitzuteilen und zu veröffentlichen. Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des… …Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen über den Zeitpunkt sowie Inhalt und Form der Mitteilung und der Veröffentlichung nach Satz 2 zu erlassen. Das… …Vorschriften dieses Gesetzes sinngemäß an- zuwenden, soweit nicht das ausländische Recht Abweichungen nötigmacht: 1. die §§1 bis 9, 2. §29, 3. §30, 4. §33… …megesetzes sind die folgenden Vorschriften dieses Gesetzes sinngemäß an- zuwenden, soweit nicht das ausländische Recht Abweichungen nötigmacht: 1. die §§1 bis… …unter das WpÜG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56 V. Internationaler… …; Ekkenga/Hofschroer, Das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, DStR 2002, 724 (Teil 1) und 768 (Teil II); Fleischer, Zum Begriff des öffentlichen Angebots im… …Wertpapiererwerbs- und Über- nahmegesetz, ZIP 2001, 1653; Fleischer/Körber, Der Rückerwerb eigener Aktien und das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, BB 2001, 2589… …2001, 817; Pluskat, Rückerwerb eigener Aktien nach dem WpÜG – auch offiziell kein Anwendungsfall mehr, NZG 2006, 731; Pötzsch/Möller, Das künftige… …, 731; Zschocke, Europapolitische Mission: Das neue Wert- papiererwerbs- und Übernahmegesetz, DB 2002, 79. I. Überblick §1 bestimmt den sachlichen…
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