Vorsorge- und Notfallplanung betreiben einige Dienstleister aus dem ureigenen Interesse, die Überlebensfähigkeit des Unternehmens in einem Notfall zu sichern. Der Begriff „Business Continuity Management (BCM)“ steht nun für die neue Qualität einer systematischeren Planung, die die entsprechenden gesetzlichen bzw. gesetzesähnlichen Anforderungen an die Vorsorge- und Notfallplanung integriert. Der folgende Artikel stellt diese Anforderungen sowie eine Möglichkeit zu deren Umsetzung vor. Dabei steht der Praxisbezug am Beispiel der Umsetzung bei der Frankfurter Sparkasse einschließlich der Rolle der Internen Revision im Fokus.
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