Bereits seit geraumer Zeit wird in verschiedenen Bundesländern diskutiert, das Rechnungswesen der Öffentlichen Hand zu reformieren. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen sind die haushaltsrechtlichen Vorschriften mittlerweile geändert, in weiteren Ländern stehen die Reformbemühungen vor dem Abschluss. Ziel aller Reformbemühungen ist die Ablösung des kameralen Haushaltsrechtes durch ein Rechnungswesen auf der Basis der kaufmännischen Buchführung (Doppik).
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