– Sonstige betrieblichen Aufwendungen (aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit, soweit anderen Positionen nicht zuzuordnen).
– Gegenstück zu sonstigen betrieblichen Erträgen.
– Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten alle restlichen Kosten, die zusätzlich zum operativen Geschäft gehören. Daher werden die sonstigen betrieblichen Aufwendungen noch vor dem Betriebsergebnis (Ebit) in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
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