„Nichts geschieht ohne Risiko, aber ohne Risiko geschieht auch nichts.“ Walter Scheel, Bundespräsident 1974–1979
Die Beurteilung der Risikotragfähigkeit – im Verlauf des Beitrags vielfach mit „RTF“ abgekürzt – kann ohne jeden Zweifel als das wesentliche und verbindende Element des internen Risikomanagementprozesses auf Gesamtbankebene bezeichnet werden. Insoweit ist es verständlich, dass der Themenkomplex Risikotragfähigkeit in der gegenwärtigen Diskussion zwischen Praxis und Bankenaufsicht einen besonderen Stellenwert einnimmt. Nicht zuletzt manifestiert sich dieser Eindruck auch in den Erfahrungen der Prüfungspraxis.
Die seitens der Aufsicht zweifellos neu kalibrierte Sicht auf RTF-Konzepte hat, genau wie die Mehrzahl der jüngsten bankaufsichtlichen Novellierungen, ihre Wurzeln eindeutig im Schatten der jüngsten Finanzkrise. Die seitens nationaler und internationaler Bankenaufsicht eingeleiteten Maßnahmen zur Stärkung des Risikomanagementinstrumentariums in den Banken sind dabei vielschichtig. Hierzu zählen beispielsweise Anforderungen zu Stresstests, Regelungen zu Vergütungsstrukturen, Konkretisierung von Liquiditätspuffern oder Risikokonzentrationen. Im Hinblick auf Deutschland münden die zentralen bankaufsichtlichen Novellierungen zum bankinternen Risikomanagement in die „Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)“, die seit Dezember 2010 in ihrer dritten novellierten Fassung vorliegen. Abbildung 1 fasst noch einmal die wesentlichen Handlungsebenen und Maßnahmenbündel zusammen, um so den Eindruck der Vielschichtigkeit der aufsichtlichen Maßnahmen zu illustrieren. Neben den konkret auf die Fortentwicklung der bankinternen Risikomanagementfunktionen ausgerichteten Maßnahmen sind insbesondere über die CRD-Änderungsrichtlinie auch auf die Kapitalausstattung gerichtete Maßnahmen eingeleitet worden.
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