Für die Praxis der Krankenhaushygiene gibt es verschiedene Rechtsnormen, deren Einhaltung von der Internen Revision zu prüfen ist. Dazu zählen zuerst die Bundesgesetze und hier vor allem das Infektionsschutzgesetz. Weiter zu nennen ist das Medizinproduktegesetz mit der daraus abgeleiteten Medizinproduktebetreiberverordnung. Ebenfalls zu nennen sind diverse Gesetze zum Arbeitsschutz (z. B. Biostoffverordnung, und daraus abgeleitet die TRBA 250), die ebenfalls teilweise hygienische Fragestellungen behandeln. Schließlich zu nennen ist auf Bundesebene das Sozialgesetzbuch V (SGB V), das insbesondere mit Bezug zu den Qualitätssicherungsvorgaben (§ 137 SGB V) Regelungen enthält, die teilweise die Hygiene betreffen.
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