Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) sind
– Lieferungen und sonstige Leistungen
– die ein Unternehmer
– im Inland
– gegen Entgelt
– im Rahmen seines Unternehmens
ausführt, steuerbar und unterliegen somit der Umsatzsteuer, falls keine Steuerbefreiung der §§ 4–5 UStG greift.
Das Bundesfinanzministerium hat am 2.2.2005 ein BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Beurteilung des Emissionshandelssystems für Treibhausgase veröffentlicht, das bis heute auf der gemeinsamen Positivliste der BMF-Schreiben der obersten Finanzbehörden der Länder steht und somit unverändert Gültigkeit besitzt. Es stellt klar, dass auch für den Emissionshandel die allgemeinen umsatzsteuerlichen Grundsätze des Umsatzsteuerrechts gelten. Besonderheiten ergeben sich natürlich aus der besonderen Ausgestaltung des Treibhausgas-Emissionshandels.
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