§ 53 Abs. 1 TKG enthält die Ermächtigung für den Erlass einer Frequenzverordnung. Gemäß der Gesetzesbegründung ergänzt diese – wie bisher – die relevanten Ergebnisse der Weltfunkkonferenzen („Frequenzbereichszuweisungsplan“) nach Bedarf und setzt europäische und nationale Rahmenvorgaben in einer Rechtsverordnung um.
Die Frequenzzuweisung für die BRD wird somit weiterhin auf der Grundlage des internationalen Frequenzbereichszuweisungsplans nach Art. 8 der Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations der ITU) erstellt. Änderungen des internationalen Frequenzbereichszuweisungsplanes sind die Folge internationaler Konferenzen der International Telecommunications Union (ITU). Diese World Radio Conferences (WRC) finden im Schnitt alle 3–4 Jahre statt. Die letzte WRC fand im Jahre 2019 in Sharm el-Sheikh statt.
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